Seit dieser Woche gilt die 14. Bayrische Infetionsschutzmaßnahmenverordnung (Killer beim Galgenraten!), darum wollen wir euch hier einmal das Wichtigste für euren Besuch in Metropolien zusammenfassen.
Bei uns galt ja schon länger die Testpflicht zum Check-in. Jetzt sind ein paar Ausnahmen dazugekommen und die Regel gilt auch in anderen Bereichen.
Wenn eure Kids also schon zur Schule gehen und keine Ferien mehr haben, reicht uns also auch der Nachweis, dass die Kinder regelmäßig getestet werden, als Testbestätigung. Der letzte Test muss dabei nicht unter 24 Stunden alt sein, solange er regelmäßig durchgeführt wird, gelten die Kinder quasi wie geimpft. Sind sie noch nicht eingeschult, wird gar kein Test benötigt!
Wo ihr auch ohne 3G reinkommt ist der Tiergarten Nürnberg, da gilt nur die übliche Maskenpflicht. Auch da hat sich etwas getan:
Die generelle FFP2-Maskenpflicht in Bayern ist nun der allgemeinen medizinischen Maskenpflicht gewichen. Ihr kommt also wie in den anderen Bundesländern auch mit den chirurgischen Masken überall rein und müsst nicht in FFP2-Masken investieren. Das erleichtert einiges, vor allem auch die Kommunikation an der Rezeption :)
Und das war's auch schon mit der Bayrischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (was ein Wort!). Solltet ihr noch Fragen haben, dann kontaktiert uns gern per WhatsApp oder telefonisch, wir werden diesen Text gern noch verbessern, wenn es Verständnisprobleme gibt!
Bis bald in Playmobilhausen!